Thorsten Reinicke Büro

Bauaufmaß & Zeichnung

• Sie möchten Ihr Haus oder Ihre Wohnung umbauen oder verkaufen und Ihnen fehlen die Pläne?
• Sie benötigen Unterlagen für das Bauamt?
• Sie brauchen eine Wohnflächenberechnung oder für ein Baudarlehen den Bruttorauminhalt?

Ich fertige Ihnen die Unterlagen dafür.

Leistungen

• Bauaufmaß vor Ort und von Hand
• Grundrisszeichnung
• Wohnflächenberechnung nach der Wohnflächenverordnung
• Brutto-Rauminhalt auf Grundlage der DIN 277
• Weitere Zeichnungen - Ansicht, Schnitt und Detail

zeichnungen

Bauaufmaß

Vor Ort und von Hand

Die zeichnerische Erfassung eines bestehenden Gebäudes kann in verschiedenen Genauigkeitsstufen erfolgen. Praxisüblich ist ein sogenannt »annähernd wirklichkeitsgetreues Aufmaß« mit geringen Maßungenauigkeiten von wenigen Zentimetern. Im Hochbau gibt es immer Maßtoleranzen und Ungenauigkeiten, selbst bei einem Neubau. Bei Bedarf können Bauschäden und grobe Verformungen mit dargestellt werden.

Ein »verformungsgetreues Aufmaß« kommt eher im Denkmalschutz oder bei wertvoller Bausubstanz zur Anwendung. Der Aufwand ist höher und man benötigt spezielle Geräte. Möglich ist auch ein »Schematisches Aufmaß« ohne hohe Anforderungen an die maßliche Genauigkeit, mit einer lediglich ungefähren Maßstäblichkeit.

Das Aufmaß führe ich von Hand vor Ort durch. Hierfür verwende ich einen Laser-Entfernungsmesser sowie ggfls. einen handelsüblichen Meterstab. Bausubstanz, Bauzustand und Materialien, sowie Ein- und Umbauten können unmittelbar erfaßt und beurteilt werden. Die digital erfaßten oder in eine Skizze eingetragenen Maße werden im Büro in eine CAD-Zeichnung umgesetzt.

Grundrisszeichnung

1 : 100 – 1 : 20

Grundrißzeichnungen mit Vermaßung als Entwurfs-, Genehmigungs- (Bauantrag) oder Ausführungszeichnung mit allen erforderlichen Angaben in den Maßstäben 1:100, 1:50, oder größer auch in den Maßstäben 1:25 oder 1:20.

Je nach Anforderung können Versorgungstechnik wie Heizung, Sanitär- oder Elektroinstallation mit dargestellt werden. Ebenso können die Grundrisse mit Möblierung versehen und anschaulich aufbereitet werden, z.B. wenn es um einen Verkauf gehen soll.

Beispiele

Dachgeschoss, Reihenhaus, Verwaltungsgebäude

Bitte klicken Sie auf die Vorschauen:

Aufmass eines Dachgeschosses mit Entwurf für den Ausbau Aufmass eines Reihenhauses, KG, EG, OG  Aufmass eines Verwaltungsgebäudes - Obergeschoss

Wohnflächenberechnung

nach der Wohnflächenverordnung

Als Wohnfläche wird die Summe der anrechenbaren Grundflächen der Räume bezeichnet, die zu einer Wohneinheit gehören. Praxisüblich für die Berechnung ist seit 2004 die Wohnflächenverordnung (WoFlV). Flächen mit Raumhöhen von 1,50 bis 2,0 Meter werden dabei zur Hälfte, Flächen mit höheren Raumhöhen zu 100%, Flächen mit niedrigeren Raumhöhen gar nicht, sowie Balkone und Loggien zu 25% angerechnet.

Die Raumhöhen und bei Dachschrägen die Höhenlinien (1,5 m und 2,0 m) werden in die Grundrißzeichnungen mit eingetragen. Die Flächenberechnung erfolgt halbautomatisch im CAD-Programm oder bei Bedarf auch von Hand. Das Ergebnis wird anschaulich als Liste oder Tabelle gesondert dargestellt.

Eine andere Möglichkeit ist die Berechnung der Wohnfläche nach DIN 277. Hier geht es allgemein um die Berechnung der Netto-Raumfläche, mit weiterer Unterteilung in Nutz-, Funktions- und Verkehrsflächen.

Geht es rein um die Wohnflächenberechnung, genügt zumeist ein vereinfachtes Bauaufmaß, bei dem nur die Raummaße ohne Berücksichtigung von Fensteröffnungen und Einbauten u.a. genommen werden.

Sollte bereits ein bemaßter Grundriß vorliegen, so kann auch an Hand dessen die Wohnfläche ermittelt werden.

Brutto-Rauminhalt (BRI)

Bauvolumen nach Außenmaßen

Der Brutto-Rauminhalt (BRI) wird auf Grundlage der DIN 277 berechnet. Gemeint ist der Rauminhalt eines Baukörpers, begrenzt durch die äußeren Begrenzungsflächen des Bauwerkes.

Mit dem Brutto-Rauminhalt lässt sich der Preis pro Kubikmeter errechnen - als wichtige Kennzahl eines Bauvorhabens -, und damit wiederum der Gebäudewert (Wertermittlung). Er wird zumeist von Banken zur Berechnung eines Baudarlehens benötigt.

Weitere Zeichnungen

Ansicht, Schnitt und Detail

Darüberhinaus fertige ich Ansichtszeichnungen, Querschnitte durch Gebäude sowie Detailzeichnungen von Bauteilen in den Maßstäben 1:20 bis 1:1. Dies kann an Hand vom Aufmaß vor Ort oder von Fotos erfolgen. Auch können bereits vorhandene Pläne um fehlende Zeichnungen ergänzt werden.

Honorar

Mein Honorar erfolgt nach Absprache per Pauschale oder per Stundensatz.

Die Zeichnungen und Unterlagen erhalten Sie gedruckt in zweifacher Ausfertigung, sowie als PDF zur weiteren Vervielfältigung nach Bedarf.

Kontakt

THORSTEN REINICKE BÜRO
Telefon: 040 - 66 87 58 39
E-Mail: tr@thorsten-reinicke.de

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